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   BFH, 16.06.2003 - V B 48/03   

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https://dejure.org/2003,10461
BFH, 16.06.2003 - V B 48/03 (https://dejure.org/2003,10461)
BFH, Entscheidung vom 16.06.2003 - V B 48/03 (https://dejure.org/2003,10461)
BFH, Entscheidung vom 16. Juni 2003 - V B 48/03 (https://dejure.org/2003,10461)
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Volltextveröffentlichungen (4)

  • Judicialis

    UStG § 14 Abs. 3; ; AO 1977 § 42; ; FGO § 115 Abs. 2 Nr. 3; ; FGO § 116 Abs. 5 Satz 2

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    FGO § 115 Abs. 2 Nr. 3 § 116 Abs. 3 S. 3
    NZB: Verfahrensmangel

  • datenbank.nwb.de

    Revisionszulassung wegen eines Verfahrensmangels; NZB bei kumulativer Urteilsbegr.

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

  • Wolters Kluwer (Leitsatz)

    Inländische Betriebsstätte einer in Polen ansässigen GmbH als Unternehmerin; Selbständige Teilnahme am Rechtsverkehr als Voraussetzung der Unternehmereigenschaft; Zulassung der Revision, wenn für jeden der entscheidungserheblichen Gründe ein Zulassungsgrund schlüssig ...

 
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Wird zitiert von ... (7)Neu Zitiert selbst (2)

  • BFH, 20.08.1999 - V B 52/99

    NZB; Tod des Beschwerdeführers

    Auszug aus BFH, 16.06.2003 - V B 48/03
    Dies beurteilt sich nach dem Rechtsstandpunkt des FG (vgl. z.B. Beschluss des Bundesfinanzhofs --BFH-- vom 20. August 1999 V B 52/99, BFH/NV 2000, 212).
  • BFH, 26.07.1999 - V B 40/99

    Vorsteuerabzug; Rechnungen über die Vermietung von Büroräumen

    Auszug aus BFH, 16.06.2003 - V B 48/03
    Ist das angefochtene Urteil --wie hier-- mehrfach begründet und trägt jeder dieser Gründe für sich allein das Entscheidungsergebnis, so kann die Zulassung der Revision nur erreicht werden, wenn für jeden dieser entscheidungserheblichen Gründe ein Zulassungsgrund schlüssig dargelegt wird (ständige Rechtsprechung, vgl. z.B. BFH-Beschluss vom 26. Juli 1999 V B 40/99, BFH/NV 1999, 1638, m.w.N.).
  • BFH, 27.10.2003 - III B 13/03

    Ap; Prüfungszeitraum

    a) Für die Erheblichkeit eines Verfahrensmangels ist von der insoweit maßgebenden materiell-rechtlichen Auffassung des FG auszugehen (BFH-Beschluss vom 16. Juni 2003 V B 48/03, BFH/NV 2003, 1341).
  • BFH, 08.10.2003 - VII B 321/02

    Rüge der unrichtigen Sachverhaltsfeststellung - unzutreffende

    Hierzu hätte es substantiierter Ausführungen dazu bedurft, mit welchem Schriftsatz und mit welchem Beweisthema die Zeugen benannt worden sind und was diese im Einzelnen hätten bekunden können und inwiefern deren Aussagen, gemessen an dem vom FG eingenommenen materiell-rechtlichen Standpunkt, zu einer für den Kläger günstigeren Entscheidung hätten führen können (ständige Rechtsprechung, vgl. BFH-Beschlüsse vom 16. Juni 2003 V B 48/03, BFH/NV 2003, 1341; in BFH/NV 2000, 1105, und vom 27. Dezember 1993 V B 82/92, BFH/NV 1995, 398).
  • BFH, 14.06.2006 - V B 195/05

    NZB: kumulative Urteilsbegründung

    a) Hat das FG seine Entscheidung auf mehrere Gründe gestützt, von denen jeder für sich allein das Entscheidungsergebnis trägt, so muss hinsichtlich jeder Begründung ein Zulassungsgrund geltend gemacht werden (ständige Rechtsprechung, z.B. BFH-Beschlüsse vom 15. Juli 2004 V B 172/03, BFH/NV 2004, 1677; vom 16. Juni 2003 V B 48/03, BFH/NV 2003, 1341, m.w.N.).
  • BFH, 07.04.2005 - V B 187/04

    Vorsteuerabzug; Leistungen des Konkursverwalter

    Hat das Finanzgericht (FG) --wie hier-- sein Urteil auf mehrere Gründe gestützt, von denen jeder für sich allein das Entscheidungsergebnis trägt, so muss hinsichtlich jeder Begründung ein Zulassungsgrund geltend gemacht werden (z.B. BFH-Beschluss vom 16. Juni 2003 V B 48/03, BFH/NV 2003, 1341, m.w.N.).
  • BFH, 18.03.2005 - V B 69/04

    Verletzung der Sachaufklärungspflicht

    Dies beurteilt sich nach dem Rechtsstandpunkt des FG (ständige Rechtsprechung, vgl. z.B. Beschlüsse des Bundesfinanzhofs vom 20. August 1999 V B 52/99, BFH/NV 2000, 212; vom 16. Juni 2003 V B 48/03, BFH/NV 2003, 1341).
  • BFH, 15.07.2004 - V B 172/03

    Vorsteuerabzug des Leistungsempfängers

    Hat das FG --wie hier-- sein Urteil mehrfach begründet und stützt jeder der Gründe die Entscheidung, so muss gegen jeden dieser entscheidungserheblichen Gründe ein Zulassungsgrund schlüssig dargelegt werden (ständige Rechtsprechung, vgl. z.B. Beschluss des Bundesfinanzhofs --BFH-- vom 16. Juni 2003 V B 48/03, BFH/NV 2003, 1341).
  • BFH, 27.07.2004 - IX B 33/04

    Verletzung des Anspruchs auf rechtliches Gehör durch eine sog.

    Gegen diese zweite selbständig tragende Begründung des FG-Urteils sind keine Zulassungsgründe vorgebracht worden (vgl. dazu z.B. BFH-Beschluss vom 16. Juni 2003 V B 48/03, BFH/NV 2003, 1341).
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